Solare Sanierung

Die architektonisch anspruchsvolle Integration von Photovoltaik in die Gebäudehülle muss keineswegs nur auf den Neubaubereich beschränkt bleiben. Auch die Sanierung eines Gebäudes kann ein guter Anlass für ein neues, nachhaltiges Energiekonzept sein. Neue baurechtliche Bestimmungen (Gebäudeenergiepass, EnEV) zwingen den Bauherren sogar, bei der Sanierung ökologische Aspekte zu berücksichtigen. So bietet sich bei der Sanierung Gelegenheit, anspruchsvoll gestaltete Solarfassaden oder dachintegrierte Photovoltaikanlagen einzuplanen.

Vorsicht ist lediglich bei denkmalgeschützten Gebäuden geboten. Zwar ist die Errichtung einer Solaranlage in Deutschland grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig, jedoch ist bei als Denkmal geschützten Gebäuden oft vorab eine Genehmigung der Landesdenkmalämter einzuholen. Diese fällen in der Regel Einzelentscheidungen, da das Baurecht Ländersache ist. Gerade bei Genehmigungsverfahren für denkmalgeschützte Gebäude oder Ensembles (zusammenstehende Gebäude von denen eines oder alle Objekte denkmalgeschützt sind) erweist sich eine architektonisch wertvolle Integration einer Photovoltaikanlage jedoch häufig als gutes Argument für eine positive Entscheidung.

Generell ist die "Solare Sanierung" ein Zukunftsthema. Es sprechen gute Argumente für die energetische Sanierung im Zusammenhang mit der baulichen Sanierung:

  • Entsprechung baurechtlicher Bestimmungen (Gebäudeenergiepass, EnEV)
  • Klimaschutz
  • Wertsteigerung der Immobilie
  • Betriebskostensenkung
  • Architektonische Aufwertung und Modernisierung älterer Gebäude

Vorteile einer Solaren Sanierung im Einzelnen

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